Finanzierungswege
Die folgenden Ausführungen zeigen Wege auf, die eine Psychotherapie finanziell - nach meinem derzeitigen Kenntnisstand - ermöglichen können. Sie haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind leider keine Garantien. Bitte informieren Sie sich vor Therapiebeginn über Ihre Möglichkeiten.
Gesetzliche Krankenversicherungen
Da ich ohne
Kassenzulassung mit einer Heilpraktikerzulassung arbeite, ist eine Erstattung
über die Gesetzlichen Krankenversicherungen in der Regel leider nicht möglich.
Private Krankenversicherungen/ Zusatzversicherungen für Heilpraktiker
Wie bei den Gesetzlichen Krankenkassen können Sie auch hier meist fünf probatorische Sitzungen in Anspruch nehmen, die ohne Antrag von der Kasse bezahlt werden müssen. Es gibt allerdings auch Privatkassen, die die Erstattung der Kosten auf eine Behandlung bei ärztlichen Psychotherapeuten einschränken.
Die Regelungen für den eigentlichen Therapieantrag sind von Kasse zu Kasse sehr unterschiedlich. Wenden Sie sich vor der ersten Sitzung direkt an Ihre Krankenkasse, um die entsprechenden Bestimmungen zu erfahren und um sich die Antragsformulare schicken zu lassen.
Privatabrechnung
Ihre Einzeltherapie wird privat abgerechnet und kann als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden (§33 Abs.1 EStG). Bei beruflichen bedingten Konflikten können die Kosten als Werbungskosten voll abgesetzt werden.
Berufsgenossenschaften/gesetzliche Unfallkassen
Für medizinische und psychologische Versorgungsleistungen bei beruflichen Unfällen und Berufskrankheiten sind in Deutschland die Berufsgenossenschaften bzw. gesetzlichen Unfallkassen zuständig. Sie sind darüber hinaus Träger von Rentenansprüchen. Für den Fall von Arbeits- oder Wegeunfällen zur Arbeit (Arbeitnehmer und Schüler) sind manche Berufsgenossenschaften aufgeschlossen für Fragen einer Trauma-Akuttherapie und Frühhilfe für Betroffene, denn durch rechtzeitig verfügbare fachlich kompetente und wissenschaftlich erprobte Hilfsmaßnahmen für Trauma-Opfer lassen sich langfristige Störungen vermeiden.
Freie Heilfürsorge
Vollzugsbeamten des Bundesgrenzschutzes, Polizeivollzugsbeamten und Soldaten steht freie Heilfürsorge zu. Der Anspruch auf freie Heilfürsorge hat Vorrang vor dem Anspruch auf Gewährung von Beihilfen.
Weißer Ring e.V.
Der Weiße Ring ist eine bundesweit tätige
Opferschutzorganisation die für die Belange der Opfer von Gewalt und
Kriminalität eintritt. Er gewährt u.a. einen Beratungsscheck für eine kostenlose
medizinisch-psychologische Erstberatung bei seelischen Belastungen infolge
einer Straftat für alle von einer Straftat betroffenen Personen, d.h. Opfern
und unmittelbar Beteiligten wie z.B. die Angehörigen von Ermordeten.
www.weisser-ring.de
Hilfe für Opfer von Gewalttaten nach dem Opfer-Entschädigungsgesetz (OEG)
Nach dem 1976 beschlossenen Opferentschädigungsgesetz haben
Verbrechensopfer unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf staatliche
Hilfe.
www.zbfs.bayern.de/oeg/index.html
Verkehrsopferhilfe
Unter ganz bestimmten Voraussetzungen hann nach einer Tat mit einem Kraftfahrzeug oder Anhänger die Verkehrsopferhilfe die Kosten übernehmen.
www.verkehrsopferhilfe.de